So bieten Sie Abmahnkanzleien die Stirn

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Fotos machen Websites interessant und vielseitig. Mit Fotos machen Sie sich aber auch sehr leicht angreifbar, wenn Sie diese veröffentlichen. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn die Urheberschaft nicht gekennzeichnet ist oder Fotos ohne Lizenz verwendet werden. Beugen Sie vor, um sich nicht angreifbar zu machen.  Beispiel aus dem Schulalltag: Ausflug nach Weimar mit Folgen
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Abmahnung – Leisten Sie keine vorschnellen Zahlungen!

Viele Schulen, die eine eigene Website betreiben, bekommen in regelmäßigen Abständen Abmahnungen. Der Vorwurf: Urheberrechtsverstoß. Drastische Vertragsstrafen und Schadenersatz bei knappen Fristen setzen Sie als Schulleiter schnell unter Druck. Hier

Keine Pflicht zur Angabe privater Handynummern

Handlungsempfehlung Ein klares Urteil gegen die permanente Erreichbarkeit von Mitarbeitern. Sie bekommen die private Telefonnummer von Beschäftigten nur mit deren freiwilligen Einwilligung. Der konkrete Fall Ein kommunaler Arbeitgeber forderte seine