Treffen Sie klare Vereinbarungen mit dem Träger zum Einsatz von Schulbegleitungen

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Wird eine Schulbegleitung vom zuständigen Kostenträger bewilligt, ist die Erleichterung bei allen Beteiligten meist groß. Ist diese Hürde erst einmal genommen, gilt es, eine Institution zu finden, die dem Kind eine Schulbegleitung zur Verfügung stellt. Diese ist nämlich weder bei der Schule bzw. dem jeweiligen Bundesland noch beim Kostenträger angestellt. Das bringt Sie in die
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