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Urlaubsansprüche dürfen nach langer Erkrankung nicht mehr im Folgejahr verfallen. Den Auftakt zu dieser Regelung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 gegeben. Das Bundesarbeitsgericht ist dem in seiner Rechtsprechung gefolgt, jedoch nicht uneingeschränkt. Was aktuell gilt, wenn langzeiterkrankte Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, erfahren Sie in diesem Beitrag. Praxisbeispiel: Aus der
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