Virtuelle Zeugniskonferenzen in Pandemie-Zeiten: Was ist zulässig – und was nicht?

©Wissmann Design - stock.adobe.com
Der Vorteil digitaler Kommunikation – z. B. durch Videokonferenzen – liegt auf der Hand: Videokonferenzen sind unabhängig vom Tagungsort „Schule“ möglich. Jeder kann zu Hause, und zwar zu jeder Zeit, in die Konferenz aufgeschaltet werden und an dieser teilnehmen. Die arbeits- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Die wichtigsten Rechtsaspekte habe ich Ihnen in diesem Beitrag
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen

Mehr zum Thema

Teaser
Briefen Sie Ihr Kollegium, damit beim nächsten Lockdown der E-Mail-Verteiler nicht zum Datenschutz-GAU wird

Auch wenn viele Schulen seit dem Lockdown im März technisch aufgerüstet haben: Bei weiteren Schulschließungen, Klassen in häuslicher Quarantäne oder auch Klassenteilungen wird es an vielen Schulen dabei bleiben, dass Ihre

Fehlverhalten eines Schülers rechtfertigt Ausschluss von Klassenfahrt

Handlungsempfehlung Ein Ausschluss von der Klassenfahrt ist immer dann gerechtfertigt, wenn zu erwarten ist, dass Schüler sich während der Fahrt nicht an die Anweisungen der Lehrkräfte halten werden. Der konkrete