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Der Vorteil digitaler Kommunikation – z. B. durch Videokonferenzen – liegt auf der Hand: Videokonferenzen sind unabhängig vom Tagungsort „Schule“ möglich. Jeder kann zu Hause, und zwar zu jeder Zeit, in die Konferenz aufgeschaltet werden und an dieser teilnehmen. Die arbeits- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Die wichtigsten Rechtsaspekte habe ich Ihnen in diesem Beitrag
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