Wer lange krank war, darf stufenweise zurückkommen

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Sicher haben Sie das in Ihrer langen Schulpraxis auch schon erlebt: Eine Lehrkraft fällt für mehrere Wochen oder gar Monate aus. Dann soll sie zurückkommen, aber nicht gleich mit voller Stundenzahl. Wie ein Wiedereinstieg langzeiterkrankter Kolleginnen und Kollegen rechtssicher gelingen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag. Praxisbeispiel: Burn-out nach 27 Jahren Der 59-jährige Walter Weber
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